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GARANTIEBESTIMMUNGEN

Naturlatexmatratze LIEG luxus doppel

Hinweis: Diese Garantie besteht unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Ihre gesetzlichen Mängelrechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.

1. Garantiegeber

Garantiegeber ist:
Fa. Jörg Wollmann - Futonwerkstatt e.K.
Eichborndamm 167
13403 Berlin

2. Garantienehmer

Diese Garantie gilt für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die die Naturlatexmatratze LIEG luxus doppel neu erworben haben.

3. Garantiedauer

Der Garantiegeber gewährt für die Naturlatexmatratze LIEG luxus doppel eine Garantie von 10 Jahren ab Kaufdatum.

4. Garantieumfang

Die Garantie gilt für Material- und Herstellungsfehler, die bei sachgemäßem Gebrauch auftreten.

5. Abgrenzung: Gebrauchsüblicher Verschleiß

Keinen Garantiefall stellen dar:

  • Liegekuhlen oder Muldenbildungen bis zu einer Tiefe von 3 cm, gemessen im unbelasteten Zustand der Matratze an der tiefsten Stelle mit einer mindestens 100 cm langen geraden Messlatte,
  • Veränderungen der Festigkeit oder Elastizität, die auf normalen, gebrauchsüblichen Verschleiß zurückzuführen sind,
  • optische Veränderungen, die die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.

6. Garantiefälle

Ein Garantiefall liegt insbesondere vor bei:

  • dauerhaften, ungewöhnlichen Materialverformungen von mehr als 3 cm,
  • strukturellen Materialschäden,
  • Material- oder Herstellungsfehlern, die nicht auf Abnutzung, unsachgemäße Nutzung oder äußere Einwirkungen zurückzuführen sind.

7. Garantieleistungen

Im Garantiefall leistet der Garantiegeber nach eigener Wahl:

  • Reparatur des Produkts oder
  • Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt.

Ein Anspruch auf Kaufpreiserstattung oder Neulieferung besteht nicht automatisch.

8. Ausschlüsse

Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung (z. B. ungeeignete Unterlage, Feuchtigkeit, falsche Lagerung),
  • mechanische Beschädigungen,
  • normale Abnutzung und Verschleiß,
  • Schäden durch äußere Einwirkungen.

9. Geltendmachung der Garantie

Zur Inanspruchnahme der Garantie sind erforderlich:

  • ein geeigneter Kaufnachweis,
  • eine Beschreibung des Mangels,
  • aussagekräftige Fotos oder die Einsendung des Produkts zur Prüfung.

Der Garantiegeber ist berechtigt, den Schaden vor Anerkennung eines Garantiefalls zu prüfen.

10. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.